Bestimmungen

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  1. Überzeit- und Nachtarbeit, die auf Veranlassung des Bestellers entstehen, werden gemäss dem jeweilig gültigen Nebengebührentarif des Transportgewerbeverbandes verrechnet.
  2. In den Mulden oder deren Nähe darf kein Material verbrannt werden; für Schäden (Neuanstrich usw.) haftet der Auftraggeber.
  3. Das Signalisieren und Beleuchten der Mulde ist Sache des Bestellers. Ebenso das Einholen von Bewilligungen bei Stationierung auf öffentlichem Grund, soweit dies nötig ist.
  4. Das Überfüllen oder Überladen der Welaki-Mulden ist nach den Bestimmungen des Strassesverkehrsgesetzes verboten. Für sämtliche Folgen haftet der Auftraggeber.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreu den Inhalt der Mulde anzugeben. Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass der Inhalt nicht den Angaben entspricht, so haftet der Auftraggeber für einen eventuellen Wiederauflad und Zufuhr in eine dafür bestimmte Deponie.
  6. Für das Stellen von Mulden für Einzelaufträge sowie für Private wird je nach Muldengrösse eine Stellgebühr zwischen Fr. 20.-- und Fr. 40.-- pro Mulde verrechnet.
  7. Für Einsätze an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen gelten die Zuschläge des schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG.
  8. Preisänderungen für unsere Tarife bleiben vorbehalten!


Preise exkl. Mehrwertsteuer
Preisänderungen für den ganzen Tarif bleiben vorbehalten.